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ZUSÄTZLICHER APPENDIX FÜR GPL3-LIZENSIERUNG IN DEUTSCHLAND
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Der Sourcecode in diesem Repository ist für nicht-gewerbliche Zwecke GPL3-lizensiert.
Damit beabsichtigt die Urheberrechtshalterin, Anabrid GmbH, die Benutzung zu
Ausbildungs-, Lehr- und Forschungszwecken zu unterstützen. Dies geschieht in bestem
Wissen der internationalen Open Source-Kultur.
Leider reicht es in Deutschland nicht, eine Software GPL zu lizensieren, da der in
der GPL beschriebene Ausschluss von Haftungs- und Gewährleistungsrechten in der
Regel keine Gültigkeit hat. Insbesondere trift dies zu, wenn eine lizenznehmende
Partei abmahnfähig ist und von diesen Rechten Gebrauch machen will.
Die Anabrid schützt sich gegen diese Ansprüche in mehrfacher Hinsicht:
1. Die Software ist dual lizensiert, die Open-Source-Lizenz gilt ausschließlich für
Privatpersonen und nicht-gewerblichen Gebrauch. Für jeden anderen Gebrauch muss
ein proprietärer Lizenzvertrag mit der Anabrid GmbH abgeschlossen werden.
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auf http://www.anabrid.com/licensing
oder per E-Mail/Telefon, siehe www.anabrid.com/imprint/ für Kontaktdaten.
2. Für die freie Lizenz führen wir den APPENDIX DE ein, der in Deutschland und
Ländern mit ähnlicher Rechtsprechung gilt. Dieser ist unten angehängt.
3. Wir weisen ferner darauf hin, dass:
(a.) die Anabrid GmbH dem Lizenznehmer keine Rechte einräumt, sondern vielmehr
der Hersteller der Open-Source-Software die Weitergabe und den Einsatz
durch den Lizenznehmer unter bestimmten Bedingungen freigegeben hat.
Hersteller sind alle natürlichen Personen, die den Code des
Open-Source-Produktes hergestellt haben. Sie sind z.T. in der Git-History
ersichtlich.
(b.) Es wird klargestellt, dass die Open-Source-Software kostenlos zur Verfügung
gestellt wird. Damit ist das Schenkungsrecht anwendbar, sodass die
Haftung vermutlich nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird.
Diese beiden Punkte entstammen Empfehlungen von RA Dr. Wolf Günther, Quelle:
http://www.medizin-edv.de/ARCHIV/Haftung_fuer_Fehler....pdf
Es sei ferner betont, dass die PyAnalog-Software eine Library ist, das heisst
als Grundlage zur Herstellung von Anwendungen dient, aus welchen erst ein
Haftungsrisiko entstehen kann. Die PyAnalog-Software implementiert grundlegende
Methoden und Algorithmen der Informatik und angewandten Mathematik und keine
Anwendungen. Sämtliche beigelegte Testanwendungen sind derart trivial, dass es
quasi ausgeschlossen ist, dass daraus ein Fahrlässigkeitsanspruch entsteht.
Berlin, den 07.06.2021,
die Geschäftsführung der Anabrid GmbH
APPENDIX DE für freie Lizenzen
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Vorab: "Herausgeber" meint jede Person, die dieses Programm bzw. Programmteil an
andere Personen weitergibt. "Verwender" meint jede Person, die dieses Programm bzw.
Programmteil verwendet.
(1.)
Für die Haftung des Herausgebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende
Regelungen:
Der Herausgeber haftet unbeschränkt bei eigenem Vorsatz und eigener grober
Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung im unternehmerischen
Verkehr jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Im Übrigen haftet der Herausgeber nicht.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Herausgeber beträgt
ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der
Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
(2.)
Ist die Haftung des Herausgebers ausgeschlossen oder eingeschränkt, so gilt das
Gleiche auch für die Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(3.)
Dieser Appendix DE selbst steht unter der Lizenz CC0 und ebenfalls unter
Appendix DE. Er kann, aber muss nicht zusammen mit dem Programm an Dritte
weitergegeben werden.
Er wurde geschrieben von RA Thomas Meier-Bading, Quelle: https://www.meier-bading.de/blog/gpl/